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   VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20   

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VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20 (https://dejure.org/2021,74124)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.09.2021 - A 14 K 2743/20 (https://dejure.org/2021,74124)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. September 2021 - A 14 K 2743/20 (https://dejure.org/2021,74124)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3; AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3a; AsylG, § 3b Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Irak: Flüchtlingseigenschaft bei Verfolgung von Zoroastrier nach Abkehr vom Islam

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine begründete Furcht vor Verfolgung anzunehmen, wenn dem Schutzsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles eine Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12, juris, Rn. 23; Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris, Rn. 15; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2017 - A 9 S 991/15, juris, Rn. 25).

    Es muss sich die danach erforderliche Überzeugungsgewissheit - auch in Ansehung der "asyltypischen" Tatsachenermittlungs- und -bewertungsprobleme - verschaffen, und zwar sowohl hinsichtlich der Prognosebasis als auch hinsichtlich der zu treffenden Prognose selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11, juris, Rn. 7; vgl. grundlegend hierzu BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109/84, juris, Rn. 16 f.).

    Diese ergeben sich vor allem aus den zum Herkunftsland vorliegenden Erkenntnisquellen (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris, Rn. 16).

    Auf Basis der so gewonnenen Prognosegrundlagen hat das Gericht bei Erstellung der Gefahrenprognose über die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu befinden (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris, Rn. 16; Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12, juris; Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25/10, juris).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine begründete Furcht vor Verfolgung anzunehmen, wenn dem Schutzsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles eine Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12, juris, Rn. 23; Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris, Rn. 15; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2017 - A 9 S 991/15, juris, Rn. 25).

    Auf Basis der so gewonnenen Prognosegrundlagen hat das Gericht bei Erstellung der Gefahrenprognose über die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Schutzsuchenden am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu befinden (BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris, Rn. 16; Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12, juris; Urteil vom 01.06.2011 - 10 C 25/10, juris).

    Eingriffe in die Religionsfreiheit, wie etwa die Unterbindung der Teilnahme an religiösen Riten im öffentlichen Bereich, können daher eine hinreichend gravierende Handlung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG darstellen, wenn der Ausländer bei der Ausübung dieser Freiheit in seinem Herkunftsland tatsächlich Gefahr läuft, an Leib, Leben oder Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden (EuGH, Urt. v. 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11; BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12, beide juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    Bei dieser Beurteilung ist insbesondere auch der Umstand von Bedeutung, ob bzw. inwieweit am Ort des internen Schutzes die Existenzsicherung des Betroffenen gewährleistet ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2017 - A 11 S 512/17, juris, Rn. 80ff.).

    Sie dient der Wahrung des Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention und dem in dieser Norm enthaltenen Verbot von Maßnahmen, die in irgendeiner Weise zu Refoulementgefahren führen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.10.2017, a.a.O., Rn. 89).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2013 - A 9 S 1873/12

    Verfolgung von Homosexuellen in Nigeria

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine begründete Furcht vor Verfolgung anzunehmen, wenn dem Schutzsuchenden bei verständiger Würdigung der gesamten Umstände seines Falles eine Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit droht, so dass ihm nicht zuzumuten ist, im Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12, juris, Rn. 23; Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18, juris, Rn. 15; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12, juris, Rn. 24; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2017 - A 9 S 991/15, juris, Rn. 25).

    Der Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie liegt dabei der Gedanke zugrunde, dass es einem vor seiner Ausreise unmittelbar von Verfolgung bedrohten Ausländer nicht zuzumuten ist, das Risiko einer Verfolgungswiederholung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2017- 15a K 5929/16.A-juris Rn. 38).

  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    Es muss sich die danach erforderliche Überzeugungsgewissheit - auch in Ansehung der "asyltypischen" Tatsachenermittlungs- und -bewertungsprobleme - verschaffen, und zwar sowohl hinsichtlich der Prognosebasis als auch hinsichtlich der zu treffenden Prognose selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11, juris, Rn. 7; vgl. grundlegend hierzu BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109/84, juris, Rn. 16 f.).
  • EuGH, 05.09.2012 - C-71/11

    Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    Eingriffe in die Religionsfreiheit, wie etwa die Unterbindung der Teilnahme an religiösen Riten im öffentlichen Bereich, können daher eine hinreichend gravierende Handlung im Sinne des § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG darstellen, wenn der Ausländer bei der Ausübung dieser Freiheit in seinem Herkunftsland tatsächlich Gefahr läuft, an Leib, Leben oder Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung unterworfen zu werden (EuGH, Urt. v. 5.9.2012 - C-71/11 und C-99/11; BVerwG, Urt. v. 20.2.2013 - 10 C 23.12, beide juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2010 - A 4 S 703/10

    Anforderungen an die Anschlussberufung - Keine Gruppenverfolgung tamilischer

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    (1) Nach Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2011/95/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 (sog. Qualifikationsrichtlinie) ist die Tatsache, dass ein Antragsteller bereits verfolgt wurde oder einen sonstigen ernsthaften Schaden erlitten hat bzw. von solcher Verfolgung oder einem solchen Schaden unmittelbar bedroht war, ein ernsthafter Hinweis darauf, dass die Furcht des Antragstellers vor Verfolgung begründet ist bzw. dass er tatsächlich Gefahr läuft, ernsthaften Schaden zu erleiden, es sei denn, stichhaltige Gründe sprechen dagegen, dass der Antragsteller erneut von solcher Verfolgung und einem solchen Schaden bedroht wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 07.09.2010 -10 C 11/09, juris; Urteil vom 27.04.2010 - 10 C 5/09, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2010 - A 4 S 703/10, juris; Urteil vom 27.09.2010 - A 10 S 689/08, juris).
  • BVerwG, 08.02.2011 - 10 B 1.11

    Abschiebungsverbot; Beweiswürdigung; Beweismaß; Prognose; Prognosegrundlage;

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    Es muss sich die danach erforderliche Überzeugungsgewissheit - auch in Ansehung der "asyltypischen" Tatsachenermittlungs- und -bewertungsprobleme - verschaffen, und zwar sowohl hinsichtlich der Prognosebasis als auch hinsichtlich der zu treffenden Prognose selbst (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 33/18 -, juris, Rn. 21; BVerwG, Beschluss vom 08.02.2011 - 10 B 1/11, juris, Rn. 7; vgl. grundlegend hierzu BVerwG, Urteil vom 16.04.1985 - 9 C 109/84, juris, Rn. 16 f.).
  • VG Gelsenkirchen, 08.03.2017 - 15a K 5929/16

    Irak, Yeziden, Gruppenverfolgung, Vorverfolgung, inländische Fluchtalternative

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    Der Nachweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der Qualifikationsrichtlinie liegt dabei der Gedanke zugrunde, dass es einem vor seiner Ausreise unmittelbar von Verfolgung bedrohten Ausländer nicht zuzumuten ist, das Risiko einer Verfolgungswiederholung zu tragen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 07.03.2013 - A 9 S 1873/12 - juris Rn. 26; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 08.03.2017- 15a K 5929/16.A-juris Rn. 38).
  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus VG Freiburg, 30.09.2021 - A 14 K 2743/20
    Jedenfalls in Bezug auf die in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse und persönlichen Erlebnisse hat er eine Schilderung abzugeben, die geeignet ist, seinen Anspruch lückenlos zu tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.03.1987 - 9 C 47/85, juris, Rn. 17 m.w.N.)-.
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

  • BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09

    Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der

  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 10.17

    Abschiebungsverbot; Asylantrag; Durchentscheiden; Unzulässigkeit Asylantrag

  • BVerwG, 29.05.2008 - 10 C 11.07

    Abschiebungsverbot; Asyl; Aufklärungspflicht; Beweisantrag; Einreiseerlaubnis;

  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08

    Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 30.05.2017 - A 9 S 991/15

    Zum Anspruch eines togoischen Staatsangehörigen auf Zuerkennung der

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

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